Von Anfang an dabei!

Welchen Familiennamen wird unser Kind bekommen?

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Wenn ein Kind unterwegs ist, müssen sich Paare mit unterschiedlichen Nachnamen für einen Familiennamen entscheiden. Schwer sich da einig zu werden. Wir erklären was möglich ist und geben Tipps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sowohl Name des Vaters als auch der der Mutter können als Familienname gewählt werden.
  • Eine spätere Umbenennung ist unter bestimmten Umständen und unter Einhaltung von Fristen möglich.
  • Doppelnamen aus den Namen der Eltern sind nicht erlaubt.
  • Wer das Sorgerecht hat, entscheidet über den Nachnamen. Bei Nichtstun greift irgendwann das Gericht ein.
  • Wenn das Kind nach einer Trennung nicht den Namen der/des Alleinerziehenden trägt, kommt es nicht selten zu Problemen.
  • Beeinträchtigungen im Alltag, wenn Elternteil und Kind verschieden heißen, sind eher selten.

Früher war nicht alles besser, aber einiges einfacher. Auf das Namensrecht bezogen heißt das, dass es keinen Spielraum in Bezug auf die Namenswahl gab. Paare waren in der Regel verheiratet, bevor das erste Kind kam. Die Frau hatte bei der Eheschließung den Namen des Mannes angenommen und die Nachkommen hießen automatisch alle so. Wurde ein Kind unehelich geboren, trug es den Namen der Mutter und war damit automatisch gebrandmarkt. Das ist jetzt glücklicherweise anders:

Vieles hat sich im Namensrecht geändert

Das ist bei Nachnamen für die Kinder erlaubt

Wenn Mutter und Vater nicht verheiratet sind, darf das Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter bekommen. Die Namenswahl gilt dann automatisch für jedes weitere Kind.

Wenn Mutter und Vater bei der Heirat ihre jeweiligen Namen behalten haben, darf das Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter bekommen. Weitere Kinder des Paares heißen dann auch so.

Heiratet derjenige Partner neu, bei dem das Kind lebt, darf es einbenannt werden, also den neuen Familiennamen annehmen. Wenn sich Mutter und Vater des Kindes das Sorgerecht teilen, muss der Ex-Partner aber zustimmen. Da hakt es oft. Wenn das Kind bereits 5 Jahre alt ist, muss es ebenfalls zustimmen.

Das ist nicht erlaubt (inklusive Ausnahmen)

Das Kind darf keinen Doppelnamen aus den Namen seiner Eltern bekommen, um Bandwurm-Namen zu verhindern.

Ausnahme: nach einer Trennung und neuer Heirat, kann das Gericht einen Doppelnamen mit dem alten und neuen Familiennamen genehmigen, wenn der Ex-Partner einer normalen Einbenennung des Kindes nicht zustimmt. Dafür müssen jedoch triftige Gründe vorliegen, beispielsweise wenn der Vater des Kindes sich nicht kümmert oder keinen Unterhalt zahlt.

Ein Doppelname aus den Namen der Heiratenden ist generell nicht als Familienname erlaubt. Aber wenn eine Person mit Doppelnamen neu heiratet, darf dieser Name Familienname werden.

Drei- und Vierfachnamen sind ausnahmslos nicht erlaubt. Zusammengesetzte Namen, wie zum Beispiel „von der Heide“, mal ausgenommen.

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Wer bei unverheirateten Eltern entscheiden darf

Beide müssen einvernehmlich über den Nachnamen das Kindes entscheiden, wenn der Vater bis einen Monat nach Geburt eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben hat und beide eine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterzeichnet haben. Ohne eine solche Erklärung hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht, das heißt sie entscheidet über den Namen. Aber auch in diesem Fall kann sie den Namen des Vaters wählen.

Wenn niemand entscheidet, bestimmt das Gericht einen Entscheider. Wenn der berufene Entscheider nichts tut, kann das Gericht nach einem Monat den Namen vorgeben. Meist bekommt das Kind dann den Namen des vom Gericht benannten Entscheiders.

Vor- und Nachteile unterschiedlicher Namen

Jeder wird die folgenden Fragen anders beantworten. Wichtig ist, dass ihr euch darüber Gedanken macht:

  • Trennungen sind leider nicht so selten. Bei wem würde das Kind leben, wenn ihr euch trennt? Diesen Namen sollte es tragen. Gar nicht selten stimmt der getrennt lebende Elternteil einer Namensänderung später nicht mehr zu.
  • Der anders heißende Elternteil muss bei Ämtergängen eine Geburtsurkunde dabei haben. Ist das ein Problem für einen von euch?
  • Manche Männer (und auch Frauen) haben ein großes Ego. Sie fühlen sich ausgeschlossen, wenn das Kind nicht so heißt wie sie. Den meisten Familien macht das aber nichts aus, man gewöhnt sich daran. Wie ist es bei euch? Und wäre das tatsächlich ein Grund?

Immer im Hinterkopf behalten: Bei einer Heirat können immer noch alle denselben Familiennamen annehmen (Ausnahmen siehe Absatz Namensänderungen).

Wenn Mütter sich für den Namen des Vaters als Familiennamen entscheiden, gibt es kaum Probleme im Alltag. Wahrscheinlicher ist es, dass es dann zu Problemen kommt, wenn sich das Paar trennt. Natürlich auch dann, wenn die Mutter die Familie verlässt. Dieser Fall ist aber seltener.

Nachnamen nachträglich ändern: was geht?

Bei bereits Verheirateten ohne Familiennamen muss der auch für weitere Kinder geltende Nachname des Kindes bis zu einem Monat nach der Geburt des ersten Kindes festgelegt werden.

Bei Unverheirateten, die gemeinsame Kinder bekommen, und die einvernehmlich erklären, dass sie eine Namensänderung wünschen, kann der vorläufige Nachname des Kindes in zwei Fällen geändert werden:

  • wenn sie erst nach der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben.
  • wenn sie später doch noch heiraten, kann das Kind ebenfalls den neuen Familiennamen bekommen.

Nach einer Scheidung kann die Mutter ihren alten Namen ganz einfach wieder annehmen. Das Kind kann ebenfalls umbenannt werden, wenn der Ex-Partner zustimmt. Tut er dies nicht, kann das Familiengericht im Ausnahmefall entscheiden, wenn das Kindeswohl erwiesenermaßen gefährdet ist.

Wenn der Elternteil, bei dem das betroffene Kind lebt, neu heiratet, kann das Kind den neuen Familiennamen erhalten. Wenn Mutter und Vater des Kindes früher verheiratet waren, teilen sich beide automatisch das Sorgerecht. Der Ex-Partner muss der Namensänderung also zustimmen. Bei unverheirateten Eltern und vorliegender gemeinsamer Sorgerechtsregelung gilt dies ebenso. Stellt sich der Ex-Partner quer, kann auch hier das Gericht bei Gefährdung des Kindeswohls eingreifen.

Ab 5 Jahren muss das Kind jeder Form der Namensänderung beim Standesamt zustimmen. Bis 13 kann es dabei gegebenenfalls durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden. Ab 14 muss es in Person zustimmen.

Zwei konkrete Fallbeispiele

Beispiel – unverheiratetes Paar

  • Frau: Andrea Schmidt
  • Mann: Thomas Kubitzki
  • Sohn: Theo Lorenz (aus erster Ehe)
  • Tochter: Ella ?

Andrea Schmidt und Thomas Kubitzki sind seit 3 Jahren ein Paar. Andrea hat aus erster Ehe einen Sohn (Theo Lorenz) mitgebracht, der noch den Nachnamen seines Vaters trägt, weil sein Vater einer Namensänderung nach der Scheidung nicht zustimmte.

Nun ist das erste gemeinsame Kind unterwegs. Es wird ein Mädchen. Thomas möchte gern, dass seine Tochter seinen Namen bekommt. Andrea weiß aus ihrer ersten Ehe, wie das ausgehen kann und möchte das nicht. Eine gemeinsame Sorgerechtserklärung gibt es nicht.

Ein Doppelname ist nicht erlaubt. Was also tun? Hier empfiehlt sich, den Namen der Mutter, also Schmidt, zu wählen. Thomas muss erst einmal damit klarkommen. Sollten die beiden heiraten, können Andrea und Ella seinen Namen immer noch annehmen. Und vielleicht stimmt der Vater von Theo zumindest einem Doppelnamen (Lorenz-Kubitzki) zu, sodass dann alle fast gleich heißen.

Beispiel – Ehepaar mit unterschiedlichen Namen

  • Frau: Janine John-Kleiber (geborene Kleiber)
  • Mann: Johannes Michel
  • Sohn: Justus ?

Janine und Johannes haben vor einem Jahr geheiratet. Janine war schon einmal verheiratet und hatte ihren Doppelnamen aus erster Ehe behalten. Weil sie sich nun damit bereits in ihrer Branche einen Namen gemacht hatte, wollte sie ihn bei ihrer erneuten Heirat nicht abgeben.

Nun ist sie mit einem kleinen Jungen schwanger. Theoretisch könnte das Söhnchen nun den Doppelnamen der Mutter bekommen, der dann automatisch als Familienname gilt. Das will aber Johannes nicht. Schließlich hat sein Sohn mit dem Ex-Mann seiner Frau Janine nichts zu tun. Weitere Kinder würden dann ebenso John-Kleiber heißen.

Hier ist es tatsächlich sinnvoll, wenn nur die Mutter den Doppelnamen trägt und gemeinsame Kinder von Janine und Johannes mit Nachnamen Michel heißen.

Das ist bei ausländischen Partnern zu beachten

Das sehr liberale deutsche Namensrecht wird nicht überall anerkannt. Wer einen Partner aus dem Ausland hat, sollte sich daher genauestens über die Bestimmungen in seinem/ihren Heimatland informieren, damit es später nicht zu Problemen kommt. Da jedes Land andere Regelungen hat, verzichten wir an dieser Stelle auf konkrete Tipps.

Wenn ein deutscher und ein ausländischer Staatsbürger heiraten, darf in Deutschland das ausländische Namensrecht angewendet werden, muss aber nicht. Beide Eheleute entscheiden gemeinsam.

Wenn zwei Ausländer in Deutschland heiraten, von denen mindestens einer hier seinen ständigen Aufenthalt hat, dürfen sie sich ebenfalls für das deutsche Namensrecht entscheiden. Müssen sie aber nicht. Nur unter bestimmten Umständen werden bestehende Namen so geändert, dass sie von den Behörden überhaupt erfasst werden können.

Fazit

Wenn es noch keinen Familiennamen gibt, ist die Entscheidung, welchen Nachnamen das Kind tragen soll, alles andere als leicht. Schließlich ist der Name fester Bestandteil der Identität der Eltern und eben auch des Kindes. Neben dem Ego stehen auch ganz praktische Überlegungen im Raum. Auch wenn wir dir die Entscheidung nicht abnehmen können, hast du nun das nötige Wissen an der Hand, um eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können.

Viel Erfolg!

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